THOMAS  RAITZSCH  RECHTSANWALT


Erbrecht

"Der vorletzte Wille des Menschen dürfte jener sein, den letzten recht weit hinaus zu schieben."

Nachlassregelung
Auseinandersetzung-Erbengemeinschaft
Testament
Erbvertrag
Testamentsvollstreckung
Nachlasspflege/Verwaltung
Erbenermittlung

Testament-Erbvertrag-NachlaNachlassregelung, AuseinandersetzungErbengemeinsc

Das Erbrecht

Die Erben
Mit dem Tode des Erblassers geht dessen Vermögen auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Der Erbe erhält das Vermögen des Erblassers; er wird dessen Rechtsnachfolger. Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere, sie kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein.

Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die Erben aus dem Kreis der Verwandten des Erblassers. Verwandt ist mit dem Erblasser jeder, der von ihm (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffe usw.)

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht
Der Ehegatte ist nicht mit dem Erblasser verwandt. Er gehört nicht zu dem oben beschriebenen Kreis der Erben. Sein gesetzliches Erbrecht beruht auf besonderen Vorschriften. Diese setzen eine zum Zeitpunkt des Todes bestehende Ehe voraus. Besteht die Ehe nicht mehr, scheidet der Ehegatte als Erbe aus.
Zum Streit kann es darüber kommen, ob die Ehe noch bestand oder nicht mehr. Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, besteht sie ohne Zweifel nicht mehr. Aber auch vorher, wenn ein Ehescheidungsantrag gestellt ist und die gesetzlichen Voraussetzung einer Ehescheidung gegeben sind, scheidet der Ehegatte als Erbe aus, wenn er dem Scheidungsantrag zustimmt oder einen eigenen Antrag gestellt hat.
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